Seit dem 1. Januar 2013 betreut das Archiv des Rhein-Kreises Neuss auch die Überlieferung der Gemeinde Rommerskirchen.
Insgesamt ergibt sich somit eine dreifache Zuständigkeit, welche das Archiv derzeit innehat: Es überliefert die Originalunterlagen sowohl des Rhein-Kreises Neuss als auch der Stadt Dormagen und der Gemeinde Rommerskirchen einschließlich der jeweiligen Rechtsvorgänger.